ARBEITSGEBIETE
Was ist überhaupt das Statusfeststellungsverfahren?
Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft das Status-feststellungsverfahren Rechtssicherheit für die Beteiligten.
Ist das Statusfeststellungsverfahren wichtig für mich?
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber anhand einschlägiger Kriterien über die Versicher-ungspflicht zur Sozialversicherung von Mitarbeitern. Im Zweifel trifft die Einzugsstelle (z.B. die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger) die Entscheidung. Rechtssicherheit in zweifelhaften Fällen schafft jedoch nur die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Als grundsätzlich zweifelhaft gelten immer die Personenkreise der Geschäftsführer, Gesellschafter, sowie mitarbeitende Gesellschafter, mitarbeitende Familienangehörige oder Lebenspartner in Einzelfirmen oder auch Personen- und Kapitalgesellschaften.
Wie wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet?
Das Statusfeststellungsverfahren muss beantragt werden, dass kann ausschließlich nur von den Vertragspartnern (Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer) durchgeführt werden.
Die Beteiligten können gemeinsam, aber auch jeder allein, das Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge auf Statusfeststellung haben auf amtlichen Vordrucken zu erfolgen. Die Beantragung erfolgt nach dem Anfrageverfahren (§ 7a SGB IV). Dafür zuständig ist die Clearingstelle mit Sitz in Berlin.
Was genau ist die Clearingstelle?
Diese Stelle ist angesiedelt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ist für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens zuständig, sobald der Antrag gestellt wird. Das Verfahren wird durch eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheides durch die Clearingstelle abgeschlossen.
Jeder Betroffene, der nicht einen entsprechenden Bescheid vorweisen kann, hat einen zweifelhaften Sozialversicherungsstatus.
Hinweis
Meiner Einschätzung nach ist es demnach fahrlässig, in Zweifelsfällen nicht zu einer Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens zu raten.
Sollten Sie unsicher sein, ob ein solches Statusfeststellungsverfahren für Sie zutrifft oder Fragen zu diesem Thema haben, berate ich Sie gerne!