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Corinna Güttgemanns
Steuerberaterin
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Wir stellen gemeinsam mit Ihnen die Weichen für Ihre erfolgreiche Entwicklung und führen Sie mit verständlichen Erläuterungen und Auswertungen durch den Dschungel aus Gesetzen, Abgabeterminen und Pflichten.
"Wir sprechen Ihre Sprache".
Das Steuerrecht sieht für eine Vielzahl von Unternehmern zahlreiche Sonderregelungen vor. Hierzu gehört u.a. die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13 b UStG, Bauabzugssteuer, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG, ordnungsgemäße Kassenbuchführung, Mindestlohn, Beiträge zu Urlaubskassen, Baulohn u.v.m.
Die Handwerkerbranche ist hart umkämpft. Um sich langfristig am Markt behaupten zu können, muss nicht nur die eigene Handwerksleistung stimmen. Auch das Wissen um die entscheidenden wirtschaftlichen Zusammenhänge ist ein maßgeblicher Wettbewerbsvorteil. Unternehmer, die Bauleistungen erbringen, müssen neben den Risiken im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer u.a. folgende Themen beachten:
Aber auch andere Handwerker, die keine Bauleistungen erbringen, sollten sich über Mindestlohn, ordnungsgemäße Kassenbuchführung und steuerliche Aufzeichnungspflichten erkundigen.
Unsere betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) sind auf Ihre
Bedürfnisse zugeschnitten und stellen eine optimale Grundlage für
unternehmerisches Handeln dar.
Steuerfragen spielen bei jeder unternehmerischen Entscheidung
eine Rolle - auch für Handwerker. Wir stellen gemeinsam mit Ihnen die Weichen für Ihre erfolgreiche Entwicklung und führen Sie sicher durch den Dschungel aus Gesetzen, Abgabeterminen und Pflichten.
Verständliche Erklärungen zu den steuerlichen Themen stehen für uns im Vordergrund.
Frei nach dem Motto „Wir sprechen Ihre Sprache“.