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Corinna Güttgemanns
Steuerberaterin
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Unsere betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) sind auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und stellen eine optimale Grundlage für Ihr unternehmerisches Handeln dar.
Finanz- und Lohnbuchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Mindestlohn und vieles mehr. Als Ihr verlässlicher Partner entlasten wir Sie in Ihrem laufenden Tagesgeschäft und unterstützen Sie bei der Entwicklung zukunftsfähiger Perspektiven für Ihr Unternehmen. Wir stellen gemeinsam mit Ihnen die Weichen für die erfolgreiche Entwicklung Ihres Unternehmens und führen Sie durch den Dschungel aus Gesetzen, Abgabeterminen und Pflichten. Frei nach dem Motto „Qualität schafft Sicherheit“.
Bei jedem Unternehmer muss nicht nur die eigene Leistung stimmen, um sich langfristig am Markt behaupten zu können. Auch Steuerfragen spielen bei jeder unternehmerischen Entscheidung eine Rolle. Eine sichere steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Basis ist die Grundvoraussetzung, um sich dauerhaft gegen den Wettbewerb durchsetzen zu können.
Wir helfen Ihnen beim Auf- und Ausbau Ihrer Existenz und bringen Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs.
Unsere betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) sind auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und stellen eine optimale Grundlage für Ihr unternehmerisches Handeln dar.
Die ordnungsgemäße Kassenbuchführung steht insbesondere bei Betrieben mit Bareinnahmen im Fokus der Betriebsprüfer. Immer enger werden die Kontrollmechanismen des Fiskus und immer aufwendiger die Aufzeichnungspflichten für Unternehmer. Nur wer sich den hohen Anforderungen stellt, wird in Zukunft Steuernachzahlungen vermeiden können. Das Herzstück der Kassenbuchführung ist der tägliche Kassenbericht. Welche „Aufzeichnungspflichten“ Sie sorgfältig erfüllen müssen, um Hinzuschätzungen zu vermeiden, zeigen wir Ihnen gerne, damit aus dem Kassensturz kein Absturz wird.
Für bestimmte betriebliche Aufwendungen müssen Sie als Unternehmer auf Sonderbestimmungen und Einzelvorschriften achten, damit diese steuerlich als Betriebsausgaben von der Finanzverwaltung anerkannt werden.
Bewirtungskosten – Prüfen und ergänzen Sie den Bewirtungsbeleg! Fehlt auch nur eine vorgeschriebene Angabe auf der Rechnung, geht der Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung der Bewirtungskosten verloren.
Ordnungsgemäße Rechnung - Prüfen Sie Ihre Eingangsrechnungen, ob diese tatsächlich alle notwendigen Angaben enthalten, damit Ihnen der Vorsteuerabzug aus der entsprechenden Rechnung nicht verloren geht.
Umsatzsteuer Dienstwagen - Bei der steuerlichen Behandlung von Geschäfts- und Firmenwagen müssen ertrags- und lohnsteuerliche Regelungen ebenso wie das Umsatzsteuerrecht beachtet werden.
Welche „Aufzeichnungspflichten“ Sie sorgfältig erfüllen müssen, um keine Nachteile durch den Verlust des Betriebsausgaben- und/oder Vorsteuerabzugs hinnehmen zu müssen, zeigen wir Ihnen gerne.
Mehr Netto vom Brutto für Ihre Mitarbeiter. Steuer- und sozialversicherungsfreie Vergütungsbestandteile sind für Arbeitnehmer besonders attraktiv und binden diese an Ihr Unternehmen. Gerne beraten wir Sie zu den entsprechenden Möglichkeiten wie z.B. Fahrtkostenzuschüsse, Reisekosten, Firmenwagen, Kindergartenzuschüsse, Leistungen zur Gesundheitsförderung, Warengutscheine, Geschenke an Arbeitnehmer und vieles mehr …