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Corinna Güttgemanns
Steuerberaterin
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Wir stellen gemeinsam mit Ihnen die Weichen für Ihre erfolgreiche Entwicklung und führen Sie mit verständlichen Erläuterungen und Auswertungen durch den Dschungel aus Gesetzen, Abgabeterminen und Pflichten. Frei nach dem Motto "Wir sprechen Ihre Sprache".
Wer ist Künstler? Was ist Kunst? Was hat das alles mit dem Steuerrecht zu tun? Sehr viel!
Für einen Künstler ist es von großer Bedeutung, ob er von seinem Finanzamt als selbständiger, freiberuflicher Künstler angesehen wird oder nicht. Denn nur wenn er als freiberuflicher Künstler eingeordnet wird, kommt er in den Genuss der Befreiung der Gewerbesteuer.
In der Umsatzsteuer ist zum Beispiel zunächst zu klären, ob der Künstler alleine tätig ist oder in einer Gruppe (z.B. Band). Für die Prüfung, ob für einen Künstler die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetztes Anwendung findet, sind die Umsätze des Künstlers entscheidend. Im Falle einer Künstlergruppe sind die Umsätze dieser Gruppe und nicht die Umsätze der einzelnen Künstler maßgeblich. So kann zum Beispiel eine als Hobby betriebene Band, die regelmäßig bezahlte Auftritte hat, schnell der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer dann für mehrere Jahre nachzuzahlen. Dies gilt unabhängig davon, dass jeder Musiker dieser Band seinen Teil der Gage in seiner Einkommensteuererklärung angegeben hat.
Auch in der Sozialversicherung (z.B. KSK Künstlersozialkasse) gibt es einige Besonderheiten.
Als Ihr verlässlicher Partner beraten wir Sie zu Ihrer Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse als auch zu steuerlichen Themen wie:
Wir stellen gemeinsam mit Ihnen die Weichen für Ihre erfolgreiche Entwicklung und führen Sie mit verständlichen Erläuterungen und Auswertungen durch den Dschungel aus Gesetzen, Abgabeterminen und Pflichten. Frei nach dem Motto "Wir sprechen Ihre Sprache".