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Corinna Güttgemanns
Steuerberaterin
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Wir stellen gemeinsam mit Ihnen die Weichen für Ihre erfolgreiche Entwicklung und führen Sie mit verständlichen Erläuterungen und Auswertungen durch den Dschungel aus Gesetzen, Abgabeterminen und Pflichten.
Rechtsanwälte, Notare, Architekten und Ärzte zählen zu den sogenannten Katalogberufen im Steuerrecht, die als Freiberufler gelten. Die Einordnung als Freiberufler führt dazu, dass keine Gewerbesteuerpflicht besteht.
Aber Achtung: Auch Freiberufler können gewerbliche Tätigkeiten ausüben, die dann zu einer Gewerbesteuerpflicht führen. Es kommt also nicht auf die Berufsbezeichnung an, sondern auf die tatsächlich erbrachte Dienstleistung.
Gerne beraten wir Sie zur Einordnung Ihrer Leistungen und die sich daraus ergebenen steuerlichen Konsequenzen.
Grundsätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch für Freiberufler die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer erheben zu müssen. Die sogenannte Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz kann dann entsprechend angewendet werden, wenn die Voraussetzungen zum Jahresumsatz erfüllt werden.
Alternative Einnahmequellen wie IgeL-Leistungen sind gefragt und werden vom Arzt vermehrt angeboten. Die Umsatzsteuer hat somit längst die Arztpraxen erreicht und die Umsatzsteuerpflicht ärztlicher Leistungen rückt immer stärker in den Fokus der Finanzverwaltung. Leider ist nicht jede ärztliche Leistung von der Umsatzsteuer befreit. Dabei neigt die Finanzverwaltung zu einer weiten Auslegung des Begriffs „umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit“.
Ärzte sind daher gezwungen, sich hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Einordnung der ärztlichen Leistungen unterstützen zu lassen, um unangenehme Überraschungen bei künftigen Betriebsprüfungen zu vermeiden. Daher ist es unerlässlich, jede zusätzliche ärztliche Leistung einer kritischen Würdigung zu unterziehen.
Umsatzsteuerpflichtig ist regelmäßig diejenige Leistung, die der Arzt zwar erbringen kann, diesem jedoch nicht vorbehalten ist.
Beispiele:
In einer Zeit des schnellen Wandels ist eine Zusammenarbeit in einem entspannten und freundlichen Umfeld ein Baustein für eine langfristige Zusammenarbeit. Wir stellen gemeinsam mit Ihnen die Weichen und führen Sie sicher durch den Dschungel aus Gesetzen, Abgabeterminen und Pflichten.
Dabei stehen für uns verständliche Erklärungen zu den steuerlichen Themen im Vordergrund.